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   VGH Bayern, 16.01.2014 - 22 ZB 13.2608   

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https://dejure.org/2014,615
VGH Bayern, 16.01.2014 - 22 ZB 13.2608 (https://dejure.org/2014,615)
VGH Bayern, Entscheidung vom 16.01.2014 - 22 ZB 13.2608 (https://dejure.org/2014,615)
VGH Bayern, Entscheidung vom 16. Januar 2014 - 22 ZB 13.2608 (https://dejure.org/2014,615)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Immissionsschutzrechtliche Genehmigung für vier Windkraftanlagen; optisch bedrängende Wirkung; Erschütterungsschutz; Amtsermittlungsgrundsatz

  • ra.de
  • denkmalrechtbayern.de PDF (Volltext/Auszüge/Kurzinformation)

    Abwehrrecht Windkraftanlage

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Wonach beurteilt sich die optisch bedrängende Wirkung einer Windkraftanlage?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Optische Bedrängung einer Windkraftanlage ist anhand der Rotorblätter zu bestimmen! (IBR 2014, 633)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BauR 2014, 974
 
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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (7)

  • VGH Bayern, 29.05.2009 - 22 B 08.1785

    Windkraftanlage; Gebot der Rücksichtnahme; optisch bedrängende Wirkung (bejaht)

    Auszug aus VGH Bayern, 16.01.2014 - 22 ZB 13.2608
    Dabei können aber bestimmte Abstände als grobe Anhaltswerte für oder gegen eine Verletzung des bauplanungsrechtlichen Rücksichtnahmegebots herangezogen werden (vgl. BayVGH, U.v. 29.05.2009 - 22 B 08.1785 - juris Rn. 15, 23 m.w.N.).
  • BVerwG, 22.11.2013 - 7 B 16.13

    Abwehrmaßnahmen eines Grundstückseigentümers vor Vernässung und Schadstoffeintrag

    Auszug aus VGH Bayern, 16.01.2014 - 22 ZB 13.2608
    Weiterhin muss entweder dargelegt werden, dass bereits im Verfahren vor dem Tatsachengericht insbesondere durch die Stellung eines unbedingten Beweisantrags oder zumindest durch eine bloße Beweisanregung in Gestalt eines sogenannten Hilfsbeweisantrags auf die Vornahme der Sachverhaltsaufklärung, deren Unterbleiben gerügt wird, hingewirkt worden ist und die Ablehnung der Beweiserhebung im Prozessrecht keine Stütze findet, oder dass sich dem Gericht die bezeichneten Ermittlungen auch ohne ein solches Hinwirken von sich aus hätten aufdrängen müssen (vgl. BVerwG, B.v. 22.11.2013 - 7 B 16.13 - juris Rn. 4 m.w.N.).
  • VGH Bayern, 18.04.2007 - 22 ZB 07.222

    Schädliche Bodenveränderungen; Anordnung einer Detailuntersuchung zur

    Auszug aus VGH Bayern, 16.01.2014 - 22 ZB 13.2608
    Wenn von einem anwaltlich vertretenen Kläger ein Beweisantrag in der mündlichen Verhandlung nicht gestellt wird, obwohl dies nach den äußeren Umständen zu erwarten gewesen wäre, muss sich dem Gericht eine entsprechende Beweisaufnahme von Amts wegen in der Regel nicht aufdrängen (BayVGH, B.v. 18.4.2007 - 22 ZB 07.222; BayVGH, B.v. 13.3.2007 -23 ZB 06.3299 jeweils m.w.N.).
  • BVerfG, 08.12.2009 - 2 BvR 758/07

    Kürzung des Ausgleichsbetrags für Unternehmen des öffentlichen

    Auszug aus VGH Bayern, 16.01.2014 - 22 ZB 13.2608
    Dazu muss er sich mit den entscheidungstragenden Annahmen des Verwaltungsgerichts konkret auseinandersetzen und im Einzelnen dartun, in welcher Hinsicht und aus welchen Gründen diese Annahmen ernstlichen Zweifeln begegnen (BVerfG, B.v. 8.12.2009 - 2 BvR 758/07 - NVwZ 2010, 634/641; Happ in Eyermann, VwGO, 13. Aufl. 2010, § 124a Rn. 62 f. m.w.N.).
  • VGH Bayern, 13.03.2007 - 23 ZB 06.3299
    Auszug aus VGH Bayern, 16.01.2014 - 22 ZB 13.2608
    Wenn von einem anwaltlich vertretenen Kläger ein Beweisantrag in der mündlichen Verhandlung nicht gestellt wird, obwohl dies nach den äußeren Umständen zu erwarten gewesen wäre, muss sich dem Gericht eine entsprechende Beweisaufnahme von Amts wegen in der Regel nicht aufdrängen (BayVGH, B.v. 18.4.2007 - 22 ZB 07.222; BayVGH, B.v. 13.3.2007 -23 ZB 06.3299 jeweils m.w.N.).
  • BVerwG, 13.03.1981 - 4 C 1.78

    Gebot der Rücksichtnahme - Drittschutz - Ausgleich - Belästigung - Nachbar -

    Auszug aus VGH Bayern, 16.01.2014 - 22 ZB 13.2608
    Das Rücksichtnahmegebot schützt die Nachbarschaft vor unzumutbaren Einwirkungen eines Bauvorhabens, wozu auch optisch bedrängende Wirkungen gehören können (vgl. BVerwG, U.v. 13.3.1981 - 4 C 1.78; BVerwG, U.v. 23.5.1986 - 4 C 34.85), wie sie im Einzelfall auch von einer Windkraftanlage durch die Höhe des Mastes und die Breite ihrer sich drehenden Rotorblätter ausgehen können (vgl. BVerwG, B.v. 11.12.2006 - 4 B 72/06 - juris Rn. 4, 10).
  • BVerwG, 23.05.1986 - 4 C 34.85

    Umfang des Gebots der Rücksichtnahme; Verletzung trotz Einhaltung

    Auszug aus VGH Bayern, 16.01.2014 - 22 ZB 13.2608
    Das Rücksichtnahmegebot schützt die Nachbarschaft vor unzumutbaren Einwirkungen eines Bauvorhabens, wozu auch optisch bedrängende Wirkungen gehören können (vgl. BVerwG, U.v. 13.3.1981 - 4 C 1.78; BVerwG, U.v. 23.5.1986 - 4 C 34.85), wie sie im Einzelfall auch von einer Windkraftanlage durch die Höhe des Mastes und die Breite ihrer sich drehenden Rotorblätter ausgehen können (vgl. BVerwG, B.v. 11.12.2006 - 4 B 72/06 - juris Rn. 4, 10).
  • VGH Bayern, 01.12.2014 - 22 ZB 14.1594

    Optisch bedrängende Wirkung für eine Wohnnutzung im Außenbereich

    Das Verwaltungsgericht hat keinen solchen Rechtssatz aufgestellt, sondern eine von der hierzu maßgeblichen Rechtsprechung geforderte differenzierte Einzelfallprüfung bei einem Abstand von mehr als dem Zwei- aber weniger als dem Dreifachen der Gesamthöhe eines Windkraftanlage vorgenommen (vgl. Urteil S. 12 f. mit Verweis u.a. auf BayVGH, B.v.16.1.2014 - 22 ZB 13.2608 - juris Rn. 10) und im vorliegenden Einzelfall im Ergebnis eine optisch bedrängende Wirkung verneint.
  • VG München, 24.08.2016 - M 1 SN 16.2024

    Nachbarrechtsschutz gegen Windenergieanlage (Schattenwurf, 10-H-Regelung)

    Dieses Gebot schützt die Nachbarschaft vor unzumutbaren Einwirkungen eines Bauvorhabens, wozu auch optisch bedrängende Wirkungen gehören können, wie sie im Einzelfall von einer Windkraftanlage durch die Höhe des Masts und die Breite der sich drehenden Rotorblätter ausgehen können (vgl. BVerwG, B. v. 11.12.2006 - 4 B 72.06 - juris Rn. 4, 10; BayVGH, B. v. 16.1.2014 - 22 ZB 13.2608 - juris Rn. 10).

    Beträgt - wie hier - der Abstand mindestens das Dreifache der Gesamthöhe der geplanten Anlage, wird eine Verletzung des Rücksichtnahmegebots wegen optisch bedrängender Wirkung in der Regel zu verneinen sei, wenn nicht im Einzelfall besondere Umstände vorliegen (BayVGH, B. v. 16.1.2014, a. a. O., Rn. 10 unter Hinweis auf U. v. 29.5.2009 - 22 B 08.1785 - juris Rn. 15, 23).

  • VG München, 13.05.2014 - M 1 K 13.995

    Windkraftanlage; Tabuzonen und sachlicher Teilflächennutzungsplan; optisch

    Das Rücksichtnahmegebot schützt die Nachbarschaft vor unzumutbaren Einwirkungen eines Bauvorhabens, wozu auch optisch bedrängende Wirkungen gehören können, wie sie im Einzelfall auch von einer Windkraftanlage durch die Höhe des Mastes und die Breite ihrer sich drehenden Rotorblätter ausgehen können (vgl. BVerwG, B.v. 11.12.2006 - 4 B 72.06 - juris Rn. 4, 10; BayVGH, B.v. 16.1.2014 - 22 ZB 13.2608 - juris Rn. 10).

    Beträgt der Abstand mindestens das Dreifache der Gesamthöhe der geplanten Anlage, wird eine Verletzung des Rücksichtnahmegebots wegen optisch bedrängender Wirkung in der Regel zu verneinen sei, wenn nicht im Einzelfall besondere Umstände vorliegen (BayVGH, B.v. 16.1.2014 a.a.O. Rn. 10 unter Hinweis auf U.v. 29.5.2009 - 22 B 08.1785 - juris Rn. 15, 23).

  • VG München, 21.07.2015 - M 1 K 14.3793

    Genehmigung für 4 Windkraftanlagen nach BImSchG

    Dieses Gebot schützt die Nachbarschaft vor unzumutbaren Einwirkungen eines Bauvorhabens, wozu auch optisch bedrängende Wirkungen gehören können, wie sie im Einzelfall auch von einer Windkraftanlage durch die Höhe des Masts und die Breite der sich drehenden Rotorblätter ausgehen können (vgl. BVerwG, B.v. 11.12.2006 - 4 B 72.06 - juris Rn. 4, 10; BayVGH, B.v. 16.1.2014 - 22 ZB 13.2608 - juris Rn. 10).

    Beträgt - wie hier - der Abstand mindestens das Dreifache der Gesamthöhe der geplanten Anlage, wird eine Verletzung des Rücksichtnahmegebots wegen optisch bedrängender Wirkung in der Regel zu verneinen sei, wenn nicht im Einzelfall besondere Umstände vorliegen (BayVGH, B.v. 16.1.2014 a.a.O. Rn. 10 unter Hinweis auf U.v. 29.5.2009 - 22 B 08.1785 - juris Rn. 15, 23).

  • VG München, 21.07.2015 - M 1 K 14.3830

    Genehmigung für 4 Windkraftanlagen nach BImSchG

    Dieses Gebot schützt die Nachbarschaft vor unzumutbaren Einwirkungen eines Bauvorhabens, wozu auch optisch bedrängende Wirkungen gehören können, wie sie im Einzelfall auch von einer Windkraftanlage durch die Höhe des Masts und die Breite der sich drehenden Rotorblätter ausgehen können (vgl. BVerwG, B. v. 11.12.2006 - 4 B 72.06 - juris Rn. 4, 10; BayVGH, B. v. 16.1.2014 - 22 ZB 13.2608 - juris Rn. 10).

    Beträgt - wie hier - der Abstand mindestens das Dreifache der Gesamthöhe der geplanten Anlage, wird eine Verletzung des Rücksichtnahmegebots wegen optisch bedrängender Wirkung in der Regel zu verneinen sei, wenn nicht im Einzelfall besondere Umstände vorliegen (BayVGH, B. v. 16.1.2014 a. a. O. Rn. 10 unter Hinweis auf U. v. 29.5.2009 - 22 B 08.1785 - juris Rn. 15, 23).

  • VG München, 21.07.2015 - M 1 K 14.3794

    Genehmigung für 4 Windkraftanlagen nach BImSchG

    Dieses Gebot schützt die Nachbarschaft vor unzumutbaren Einwirkungen eines Bauvorhabens, wozu auch optisch bedrängende Wirkungen gehören können, wie sie im Einzelfall auch von einer Windkraftanlage durch die Höhe des Masts und die Breite der sich drehenden Rotorblätter ausgehen können (vgl. BVerwG, B.v. 11.12.2006 - 4 B 72.06 - juris Rn. 4, 10; BayVGH, B.v. 16.1.2014 - 22 ZB 13.2608 - juris Rn. 10).

    Beträgt - wie hier - der Abstand mindestens das Dreifache der Gesamthöhe der geplanten Anlage, wird eine Verletzung des Rücksichtnahmegebots wegen optisch bedrängender Wirkung in der Regel zu verneinen sei, wenn nicht im Einzelfall besondere Umstände vorliegen (BayVGH, B.v. 16.1.2014 a.a.O. Rn. 10 unter Hinweis auf U.v. 29.5.2009 - 22 B 08.1785 - juris Rn. 15, 23).

  • VG München, 07.04.2014 - M 1 SN 14.1012

    Genehmigung für Errichtung und Betrieb einer Windkraftanlage Enercon E-101

    Für die Frage der optisch bedrängenden Wirkung ist nicht die Baumasse des Turms, sondern die in der Höhe wahrzunehmende Drehbewegung des Rotors von entscheidender Bedeutung (BayVGH, B. v. 16.1.2014 - 22 ZB 13.2608 - juris Rn. 10).

    Abgesehen davon hat diese obergerichtliche Rechtsprechung eine solche optisch bedrängende Wirkung als Ausfluss einer Verletzung des Gebots der Rücksichtnahme im bauplanungsrechtlichen Außenbereich (vgl. § 35 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 BauGB) überwiegend dann abgelehnt, wenn der Abstand der Windkraftanlage zu einem Wohnhaus mindestens das Dreifache der Gesamthöhe aus Nabenhöhe und der Hälfte des Rotordurchmessers beträgt (HessVGH, B. v. 1.3.2011 - 9 B 121/11 - juris Rn. 12; OVG Münster, B. v. 9.8.2006 - 8 A 3726/05 - DVBl. 2006, 1532; ähnlich BayVGH, B. v. 16.1.2014 a. a. O. Rn. 11).

  • VGH Bayern, 05.12.2022 - 9 ZB 22.1076

    Erfolglose Nachbarklage gegen Mehrfamilienhaus

    Weiterhin muss entweder dargelegt werden, dass bereits im Verfahren vor dem Tatsachengericht auf die Vornahme der Sachverhaltsaufklärung, deren Unterbleiben gerügt wird, hingewirkt worden ist oder dass sich dem Gericht die bezeichneten Ermittlungen auch ohne ein solches Hinwirken von sich aus hätten aufdrängen müssen (vgl. BVerwG, B.v. 22.11.2013 - 7 B 16.13 - juris Rn. 4 m.w.N.; BayVGH, B.v. 16.1.2015 - 22 ZB 13.2608 - juris Rn. 14).
  • VGH Bayern, 17.01.2022 - 9 ZB 20.18

    Erfolgloser Berufungszulassungsantrag eines Nachbarn gegen Baugenehmigung

    Weiterhin muss entweder dargelegt werden, dass bereits im Verfahren vor dem Tatsachengericht auf die Vornahme der Sachverhaltsaufklärung, deren Unterbleiben gerügt wird, hingewirkt worden ist oder dass sich dem Gericht die bezeichneten Ermittlungen auch ohne ein solches Hinwirken von sich aus hätten aufdrängen müssen (vgl. BVerwG, B.v. 22.11.2013 - 7 B 16.13 - juris Rn. 4 m.w.N.; BayVGH, B.v. 16.1.2015 - 22 ZB 13.2608 - juris Rn. 14).
  • VGH Bayern, 16.03.2022 - 9 ZB 21.1850

    Erfolglose Berufungszulassung im Zusammenhang mit der Nutzungsuntersagung eines

    Weiterhin muss entweder dargelegt werden, dass bereits im Verfahren vor dem Tatsachengericht auf die Vornahme der Sachverhaltsaufklärung, deren Unterbleiben gerügt wird, hingewirkt worden ist oder dass sich dem Gericht die bezeichneten Ermittlungen auch ohne ein solches Hinwirken von sich aus hätten aufdrängen müssen (vgl. BVerwG, B.v. 22.11.2013 - 7 B 16.13 - juris Rn. 4 m.w.N.; BayVGH, B.v. 16.1.2015 - 22 ZB 13.2608 - juris Rn. 14).
  • VGH Bayern, 20.02.2014 - 22 ZB 13.2590

    Immissionsschutzrechtliche Genehmigung von vier Windkraftanlagen;

  • OVG Schleswig-Holstein, 24.02.2014 - 1 MB 1/14

    (Sonnen-)Lichtreflektionen von Windkraftanlagen

  • VGH Bayern, 04.04.2023 - 9 ZB 22.2388

    Bemessung des Zwangsgeldes

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